Probezeit

Probezeit

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Wie lange sie dauert, ist Verhandlungssache zwischen dir und dem Betrieb. Hast du vorher länger in der Firma gearbeitet, kannst du vielleicht eine Verkürzung der Probezeit erreichen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Die Probezeit ist für dich eigentlich eine gute Sache. Du kannst in den Beruf, in die Firma und Belegschaft, in das frühe Aufstehen und so weiter reinschauen.

Wenn es dir nicht gefällt, kannst du jederzeit (aber schriftlich) kündigen. Du hast dann für die Zeit, in der du beschäftigt warst, Anspruch auf Ausbildungsvergütung und Urlaub! Die Ausbildungsvergütung wird anteilig (halber Monat, halbe Vergütung) gezahlt. Für jeden voll gearbeiteten Monat kannst du 1/12 deines dir zustehenden Jahresurlaubs einfordern.
Dein Betrieb kann sich in der Probezeit ohne große Formalia von dir trennen. Deswegen lohnt es sich, in der Probezeit ein wenig reinzuhauen, damit der*die Chef*in ein gutes Bild von dir bekommt. Deinen Jahresurlaub solltest du in der Zeit also nicht unbedingt auf den Kopf hauen. Wenn du krank wirst,bist du halt krank, aber wenn es geht, komm in die Firma. Die meisten Chef*s legen dir das sonst zu deinem Nachteil aus. Nach der Probezeit kannst du ja alles wieder nachholen :). Schwangere dürfen übrigens in der Probezeit nicht gekündigt werden.

„Während meiner Probezeit hatte ich voll Bange, dass ich einfach rausgeschmissen werde. Es hat dann alles geklappt, aber bald habe ich gemerkt, dass ich mit der Art in dem Betrieb nicht umgehen kann und vorher immer gekuscht habe, um nicht gekündigt zu werden. Jetzt in meinem neuen Betrieb ist das besser. Hier denke ich mir: er hat mich ja eingestellt, also warum soll ich fliegen wenn ich nicht Bockmist baue, wie Klauen oder nicht mitarbeiten. Hier geht es mehr um das persönliche Miteinander.“

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