Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt und beschlossen. Gibt es keinen Betriebsrat, kann der Arbeitgeber zusammen mit Auszubildenden eine Betriebsvereinbarung erstellen. Sprich, er legt eine dem Ausbildungsvertrag bei.

Inhalt dürfen keine Themen sein, die bereits im Tarifvertrag geregelt werden. Illegale Dinge, wie eine Bleibeverpflichtung nach der Ausbildung oder der Verzicht auf Schadensersatzansprüche natürlich auch nicht. Ein Betriebsrat hat bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung einiges mitzureden, ein Grund mehr einen in der Firma zu haben!

In der Betriebsvereinbarung wird sowohl örtlich als auch persönlich festgehalten, welcher Personenkreis davon betroffen ist. Zum Beispiel alle Arbeitnehmer*innen welche im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen. Für diesen Personenkreis ist die Betriebsvereinbarung gültig ohne individuelle Verhandlungen.

Auch für Auszubildende positive Dinge können in der Betriebsvereinbarung stehen:Zuschuss für Fahrtkosten oder Zuschüsse für Fachliteratur, eine Übernahmegarantie von Betriebsseite, die Übernahme der Kosten für das Gesellenstück...

Falls ihr da mehr Interesse habt geht zu eurer Jugendausbildungsvertretung oder gründet selber eine. Eure Gewerkschaft kann die Rechtmäßigkeit einer Betriebsvereinbarung prüfen. Checkt das unbedingt bevor ihr den Ausbildungsvertrag, an dem die Betriebsvereinbarung anhängt, unterschreibt!!

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