Knete

Ausbildungsvergütung

Als Auszubildender bekommst du einen monatlichen Lohn, der vor Ausbildungsbeginn in deinem Lehrvertrag festgeschrieben wurde. Dieser wird jedes Jahr neu bei den Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Den aktuellen Tariflohn findest du auf der Internetseite der Sozialkasse Bau (SOKA Bau). Alle Betriebe im Bau (die auch in der Innung sind?) zahlen eine Umlage in die SOKA Bau ein, aus der die Ausbildung von Nachwuchsfachkräften teil finanziert wird. Wenn dich dein Betrieb ausbilden möchte und das ganze formale Prozedere seinen Gang geht, bekommt der Betrieb im 1. Jahr 10 Monate, im 2. Jahr 6 Monate und im 3. Jahr 1 Monat der Ausbildungsvergütung für dich von der SOKA erstattet.

Trotzdem darf der Betrieb bis zu 20% deiner Vergütung kürzen und einbehalten. Das ist die gesetzlich festgeschriebene Untergrenze. Alles drunter ist illegal, besonders wenn ihr mündlich etwas anderes vereinbart als das was im Vertrag steht.

Wenn du allerdings in die Gewerkschaft eintrittst und dein Betrieb in der Arbeitgebervereinigung (Innung) ist (das erfährst du auch über die Gewerkschaft), hast du einen Anspruch auf den Tariflohn. Die Gewerkschaft wird dir hierbei helfen diesen auch zu bekommen. Wenn du auf deinen dir tariflich oder gesetzlich zustehenden Lohn bestehst, kannst du schnell Ärger mit deinem Betrieb bekommen. Die versuchen natürlich so viel Geld wie möglich zu sparen, während du versuchst eine möglichst hohe Vergütung für deine Arbeit zu bekommen. Ein klassischer Konflikt im Kapitalismus. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Lehrlingsknappheit kannst du aber ruhig selbstbewusst in die Verhandlung gehen. Wichtig ist, dass du vor dem Unterschreiben deines Vertrags über deine Vergütung sprichst. Danach ist alles viel schwerer. Oft kommt von den Betrieben das Argument, dass du ja im ersten Jahr kaum im Betrieb bist und auch keinen Gewinn erwirtschaften würdest. Dagegen kannst du sagen, dass der Betrieb ja auch 10 Monatsgehälter erstattet bekommt und du in den übrigen zwei Monaten für ungefähr 2-3 Euro pro Stunde arbeitest. Die Kosten für den Betrieb halten sich also in Grenzen. Im zweiten Jahr bist du schon öfter im Betrieb und kannst auch schon einiges, so das der Betrieb durch dich bestimmt keine Miese macht, eher anders herum. Wenn dein Betrieb dir die volle Ausbildungsvergütung vorenthält macht er sogar Gewinn.

Es gibt auch Betriebe, die dich mit der Hälfte deiner dir zustehenden Vergütung abspeisen wollen. Lass solche Betrieb links liegen. In solchen Unternehmen, die den Angestellten nicht mal dieses Minimum bezahlen wollen und denen die Bedürfnisse der Leute so am Arsch vorbei gehen, herrscht wahrscheinlich ein so beschissenes Betriebsklima, dass du da eh nicht arbeiten willst. Das ist nicht solidarisch, nicht auf Augenhöhe, nicht respektvoll und legal erst recht nicht. Außerdem würdest du, wenn du das Angebot annehmen würdest, dem historischen Kampf der „Arbeiterklasse“ für Tariflöhne in den Rücken fallen und auch das Lohnniveau in deiner Region senken. Der nächste Betrieb verlangt dann vielleicht noch weniger. Wir kratzen eh schon am Existenzminimum und wir müssen uns nicht alles gefallen lassen.

Am besten ist, du erkundigst dich bevor du in die Verhandlung mit deinem potentiellen Betrieb gehst bei deiner lokalen Gewerkschaft über das Lohnniveau oder wie du dich in der Verhandlung verhalten sollst oder kannst. Vielleicht können sie dir sogar schon was zu dem Betrieb sagen. Im besten Fall hast du die Möglichkeit vorher mit anderen Auszubildenden in dem Betrieb über ihre Erfahrungen zu sprechen.

Wichtig ist sich zu erinnern, dass du nicht alleine als Bittsteller dastehst. Der Betrieb hat auch ein Interesse daran Fachkräfte auszubilden, sonst gehen im irgendwann die Leute aus.

Ein wichtiger Punkt noch zum Schluss. Solltest du nicht den vollen dir zustehenden Lohn bekommen, hast du die Möglichkeit, wenn du in der Gewerkschaft bist und dein Betrieb in der Innung, nach der Ausbildung die Differenz von dem was du bekommen hast und dem was dir zusteht, einzuklagen. Das wird deinem Betrieb nicht gefallen und du solltest dir überlegen, ob das vielleicht deine Jobmöglichkeiten in der Region beeinträchtigen könnte. Aber die Möglichkeit besteht und die Erfolgsaussichten sind hervorragend. Am besten du sprichst auch deswegen noch mal mit deiner Gewerkschaft.

Überstunden

Zuerst, du bist rechtlich nicht verpflichtet welche zu machen. Klar, wenn deine Kolleg*Innen alle noch auf dem Bau sind und du dich aber pünktlich 16 Uhr verdrückst, macht das einen miesen Eindruck und ist gegebenenfalls auch unkollegial. Wenn du dich aber entscheidest welche zu machen, dann lass sie dir auch vergüten. Laut statistischen Bundesamt werden 1,4 Mrd Überstunden jedes Jahr in Deutschland nicht vergütet! In der Regel werden die Überstunden auf einem Zeitkonto gut geschrieben und du bekommst zusätzliche freie Tage. Du kannst sie dir aber auch auszahlen lassen. Dann bekommst du pro Stunde einen Zuschlag, der im Tarifvertrag festgelegt ist. Schreib dir die Überstunden auf und lass sie dir von deinen Vorgesetzten bestätigen, sonst verfällt dein Anspruch darauf nach eine Zeit. Lass dich bei den Überstunden nicht weich kochen. Viele Betriebe sind da sehr unnachgibig und viele Kollegen haben eine krude Arbeitsmoral und wollen sich die Stunden gar nicht vergüten lassen. Fahr eine klare Schiene und lass dich nicht zusätzlich ausbeuten. Wenn ein Betrieb finanziell nicht klar kommt und deswegen unbezahlte Mehrarbeit fordert ist das nicht deine Schuld und auch nicht deine Verantwortung. Eine klare Kenntnis deiner Rechte ist sehr von Vorteil und hilft in der Auseinandersetzung darum. Rechtlich gesehen, darfst du trotz Überstunden max. 48 Stunden arbeiten.

Minusstunden

Wenn Auszubildenden Minusstunden aufgeschrieben werden, ist das in der Regel nicht rechtens. Auch hier gilt laut Berufsbildungsgesetz: Azubis sind keine normalen Arbeitnehmer - sie sind im Betrieb um zu lernen. Sie haben ein Recht darauf, ihre tägliche Arbeitszeit auch im Betrieb zu verbringen. Werden sie also zum Beispiel nach Hause geschickt, weil wenig los ist, ist dies als eine bezahlte Freistellung zu werten, und es entstehen keine Minusstunden. So steht es auch im Berufsbildungsgesetz § 19: Entfällt die Ausbildung, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, dürfen ihm keine Minusstunden anrechnet werden!

Wohngeld

Mit dem Wohngeld wird dir ein Teil deiner Miete erstattet. Wenn du eine*n coole*n Vermieter*In hast, kannst du dir einen eigenen Mietvertrag fürs Amt machen lassen, in dem ihr das Maximum an möglicher Unterstützung abräumt. Am besten du informierst dich vorher bei einer unabhängigen Beratungsstelle wie hoch die Sätze sind. Pass auf, du musst die letzten drei Monate Miete nachweisen! Wohngeld musst du nicht zurückzahlen, wird aber auch nicht rückwirkend ausgezahlt. Das BAB wird mit auf dein Einkommen gerechnet.

Berufsausbildungsbeihilfe

Für Auszubildenden besteht die Möglichkeit selber aktiv zu werden und sich bei Vater Staat zu bedienen, dazu gibt es in der Ausbildung so etwas wie BAföG beim Studium welches sich Berufsausbildungsbeihilfe(BAB) nennt und bei der Arbeitsargentur beantragt werden kann. Das ist eine ganze Menge Schotter und muss nicht zurückbezahlt werden. Wenns gut läuft mehrere 100 Euro im Monat. Allerdings musst du die Unterlagen beim Amt beantragen und das am besten schon vor Beginn der Ausbildung. Das BAB wird nämlich nicht rückwirkend ausgezahlt.

Mehr Infos:
Link zur Agentur für Arbeit

Kindergeld

Steht dir bis zum 25. Lebensjahr zu, solange du dich in der Ausbildung befindest. Wenn du beim Bund oder beim Zivildienst warst noch 9 Monate, bzw. 6 Monate länger.

Werkzeug und Arbeitskleidung

Die Ausbildung muss für den/die Auszubildende kostenlos sein. Du hast laut §14(1), Absatz drei das Recht, Werkzeug, welches für die Ausbildung notwendig ist, von deinem Betrieb kostenlos gestellt zu bekommen! Lass dir nicht mit Berufsehre oder „früher“ kommen, sondern argumentiere mit dem bestehenden Recht.

„Ich habe mit meinem Betrieb einen Vertrag über das erhaltene Werkzueg geschlossen und nach der Ausbildung wieder abgegeben. Nach der Ausbildung wusste ich dann auch, welche Werkzeuge ich haben wollte.“

Die Arbeitskleidung musst du dir selbst besorgen, es sei denn sie ist arbeitsschutzrechtlich notwendig. Sicherheitsschuhe zum Beispiel muss dir dein Betrieb stellen. Viele Betriebe finanzieren dir aber auch andere Kleidung. Fragen kostet nichts.

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