Ausbildungsvergütung

Als Auszubildende*r bekommst du eine monatliche Vergütung, die vor Ausbildungsbeginn in deinem Ausbildungsvertrag festgeschrieben wird. Diese wird meist jährlich neu bei den Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und sollte auch in dieser Form/Zahl in deinem Ausbildungsvertrag stehen, wenn du einen vernünftigen Betrieb erwischt hast. Die Erfahrung zeigt, dass leider nur wenige Firmen nach Tarif zahlen.

Wenn keine Tarifbindung vorliegt, gilt bloß die gesetzliche Regelung aus dem Berufsbildungsgesetz. Dort ist geregelt, dass eine „angemessene Vergütung“ zu zahlen ist. Arbeitsgerichte haben mittlerweile definiert, was „angemessen“ ist und geurteilt, dass alles unter 80% des Flächentarifvertrags illegal ist.

Den aktuellen Tariflohn und die Azubivergütungen findest du auf der Webpräzens deiner Gewerkschaft. Für die Bauhauptgewerke steht es zusätzlich auf der Internetseite der Sozialkasse Bau (SOKA Bau).

"Beim Bewerbungsgespräch hat mir der Chef angeboten, dass ich die Ausbildung bei ihm anfangen könne, ich aber nur die Hälfte der mir eigentlich zustehenden Vergütung bekommen würde, da es sich sonst für ihn nicht rechnet. Heute weiß ich, dass das Quatsch ist und zudem illegal. Ich habe den Betrieb bei der Gewerkschaft gemeldet und glücklicherweise noch einen anderen Ausbildungsbetrieb gefunden. Später habe ich gehört, dass die Stimmung in der Firma (ähnlich der Bezahlung) unter aller Sau ist."

Dass ein Betrieb keinen Tariflohn zahlen will, wird häufig damit begründet, dass für eure Ausbildung Kosten entstehen und diese so gering wie möglich gehalten werden sollen, da er sonst gar nicht ausbilden könne. Das ist Quatsch. Zum einen wird in der kapitalistischen Wirtschaft nichts aus Nächstenliebe gemacht und zum zweiten würde deine Firma nicht ausbilden, wenn nicht irgendein Nutzen für sie daraus entstehen würde. Auszubildende übernehmen auf dem Bau vor allem anfallende Hilfsarbeiten, wie zum Beispiel Aufräumen, Material schleppen, Dinge reichen und anderen stupiden Scheiß. Nichtsdestotrotz müssen diese Aufgaben erledigt werden. Wenn ihr es nicht macht, müssen es die Gesell*innen und Meister*innen selber machen oder es werden Hilfsarbeiter*innen eingestellt. Und alle diese Gruppen kosten ein Vielfaches mehr in der Stunde als Auszubildende, selbst wenn diese einen Teil ihrer Zeit in der Berufsschule verbringen. Das dürfte bei realistischer Betrachtung der eigentliche Grund für Firmen sein auszubilden. Kurz danach kommt die Idee, den eigenen Nachwuchs (oder Verwandtschaft) auszubilden, gefolgt von "ist gut für's Image ein paar Auszubildende zu haben". Fakt ist, wenn es sich für die Firma nicht rechnen würde, würde sie nicht ausbilden. Wenn es für den Betrieb trotzdem Miese bedeutet, euch auszubilden, dann hat euer Chef oder eure Chefin einfach mies gewirtschaftet! Also schlagt euch aus dem Kopf, dass ihr für das (zu wenige) Geld, was ihr bekommt, dankbar sein müsst! Ihr habt einen Anspruch darauf und eigentlich auch noch auf viel mehr. Der Tariflohn ist schon nicht dufte, aber wenigstens um den solltest du in der Verhandlung um deinen Ausbildungsvertrag kämpfen!

Außerdem

Alle Betriebe der Gewerke, die Teil des Bauhauptgewerbes sind (siehe S. Xxx), zahlen eine Umlage in die SOKA (Sozialkasse) Bau ein, aus der die Ausbildung von Nachwuchsfachkräften zu einem großen Teil finanziert wird. Wie viel der Betrieb einzahlt, ist abhängig davon, wie viele Angestellte er hat und wie viel er ihnen bezahlt. Wenn dich dein Betrieb ausbilden möchte und das ganze formale Prozedere seinen Gang nimmt, bekommt der Betrieb im 1. Jahr 10 Monate, im 2. Jahr 6 Monate und im 3. Jahr 1 Monat der Ausbildungsvergütung für dich von der SOKA erstattet. Diese Zahlungen richten sich nach der Höhe der in deinem Ausbildungsvertrag festgelegten Ausbildungsvergütung und müssen jährlich von deinem Ausbildungsbetrieb bei der SOKA eingefordert werden. Das ist eine ganze Menge Knete, die da fließt und die dein Ausbildungsbetrieb erst mal nicht direkt selber aufbringen muss. Sie SOKA bezahlt übrigens auch Internats-, Fahrt- und Lehrgangskosten für dich.

Für die das Dachdecker-, Maler-, Gerüstbauer- und Steinmetzgewerk gibt es eigene Sozialkassen, die abweichende Regelungen haben. Schaut da am besten direkt auf deren Internetpräsenz.

Was kannst du machen, wenn dir deine Firma nun partout keinen Tariflohn zahlen möchte? Es gibt da eine spannende Möglichkeit. Wenn du in der Gewerkschaft bist und deine Firma im Tarifverbund (erfährst du bei der Gewerkschaft, solltest du vor den Verhandlungen wissen!), kannst du den Differenzbetrag zwischen dem, was du bekommen hast und dem, was dir zugestanden hätte (Tariflohn), nach der Ausbildung mit 95% Sicherheit und bezahlt von der Gewerkschaft einklagen. Das wäre eine Möglichkeit, wenn du nach Abschluss der Ausbildung eh nicht in der Firma bleiben möchtest und mit der sich die drei Jahre Ausbeutung leichter ertragen lassen. Aber Achtung: du musst für die Zeit, die du einklagen möchtest, Mitglied in der Gewerkschaft gewesen sein!

Stundenlohn

Wenn ihr überlegt, ob eure Forderungen überhaupt gerechtfertigt sind, macht euch doch mal den Spaß, euren Stundenlohn auszurechnen. Dabei ist es unerheblich, welche Zeit ihr im Betrieb seid oder in der Schule, denn das Zeit, über die ihr nicht "frei" bestimmen könnt.

Beispiel Tischler: zweites Ausbildungsjahr 500€ brutto, bei durchschnittlich 174 Arbeitsstunden im Monat: 500€/174h= 2,87€

Noch fragen? Versuche, etwas rauszuholen!

Wollt ihr wissen wie euer Tariflohn aussieht.

Check:

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