Lohneinbehalt und andere Strafen

Der Betrieb hat verschiedene Möglichkeiten, dich für "Fehlverhalten" zur Rechenschaft zu ziehen. Zuallererst wird er dich sicherlich mündlich ermahnen. Wenn es ein größeres Vergehen war, wird er dich mündlich oder schriftlich abmahnen (siehe Text Abmahnungen). Wenn du mehrere Abmahnungen zum selben Thema gefangen hast, kannst du außerordentlich gekündigt werden. Eine Abmahnung ist aber erstmal keine Strafe, vielmehr eine Zurechtweisung.

p style="text-align: justify;"> Zwar ist der Betrieb verpflichtet, erzieherisch auf dich einzuwirken, bestrafen darf er dich aber nicht. Wieder eine wunderbare Grauzone. Wenn du ein Werkstück verbockt hast, kann er dich anweisen, die Aufgabe zehn mal zu wiederholen. Aber er darf dich nicht dazu verdammen, deswegen nach Feierabend noch mal die Halle zu kehren. Er darf dir eine Hausaufgabe aufgeben, um bestimmten Stoff nachzuholen, den du vielleicht gerade nicht wußtest. Aber er darf auf keinen Fall die Hälfte von deinem Lohn einbehalten, um einen Fehler zu bezahlen, den du verursachst hast. Dass du Fehler machst ist nur natürlich und eine Strafe als Reaktion ist gesetzlich nicht erlaubt. Er darf dir auch keine scheuern oder dich zu Liegestützen verdammen. Wenn er dich nach Hause schickt, brauchst du keine Minusstunden aufzuschreiben, denn die darfst du als Auszubildender gar nicht machen. Die Möglichkeiten der Chefetage erzieherisch auf dich zu wirken sind sehr begrenzt. Zum Thema Anschreien steht etwas in einem nachfolgenden Text.

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