Übernahmeregelung

Laut Tarifvertrag 2014 fürs Bauhauptgewerbe wird der Azubi, wenn der Betrieb nicht spätestens vier Monate vor regulärem Ende der Ausbildung schriftlich etwas anderes sagt, nach bestandener Prüfung in ein Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten übernommen. Das gilt nur für Auszubildende die in der Gewerkschaft organisiert ist und für Betriebe, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind (könnt ihr bei der Gewerkschaft erfragen). Erst in den letzten sechs Monaten vor regulären Ausbildungsende darf der Betrieb dich fragen (und eure Zusage wäre rechtlich gültig), ob du nach der Ausbildung bleiben möchtest.

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