Ausbildungsvergütung kommt nicht rechtzeitig

Rechtlich ist es so geregelt, dass dir deine Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des selben Monats ausgezahlt werden muss. Viele Firmen behalten es länger ein, damit sie noch mit deinem Geld arbeiten, z.B.: Investitionen leisten können. Wenn du cool damit bist, ist das deine Sache. Vergiss aber nicht, dass, wenn du keine Abmahnung an deinen Betrieb schickst, du nach drei Monaten den Anspruch auf dein Geld verlierst. Wenn sie dir "regulär" erst anderthalb Monate später als sie sollten das Geld schicken, hast du weniger Zeit bis dein Anspruch verfällt. Eine Ausnahme kann sein, dass ihr gemeinsam im Ausbildungsvertrag eine spezielle Regelung vereinbart habt. Wenn du einen Monat nur angebrochen hast, z.B.: zu Beginn der Ausbildung, muss dir eben dieser Anteil (Vergütung durch 30) am letzten Arbeitstag ausgezahlt werden. Pass auf, dass du es damit nicht schleifen lässt. Wir haben den Betrieb nichts zu schenken und es wäre nicht das erste Mal, dass Chefs sich an unserem Geld bereichern, weil wir nicht konsequent unser Recht eingefordert haben. Gewerkschaften sind Spezialisten, was dieses Thema angeht. Das Gute bei dem Thema ist, dass es eine klare Rechtssprechung gibt und du immer im Recht bist, wenn du für geleistet Arbeit keine Ausbildungsvergütung erhälst.

Wenn du länger als zwei Monate auf dein Geld warten musst, darfst du laut Gesetz Zurückbehaltungsrecht(ArbG Cottbus · Urteil vom 21. Februar 2012 · Az. 6 Ca 1376/11???) die Arbeit niederlegen, bis das Geld kommt! Du hast auch einen Anspruch auf Vergütung in diesem Zeitraum. Wir empfehlen diesen Schritt nur mit rechtlicher Beratung zu machem, da du bei Fehlern auch gekündigt werden kannst. Aber die Gewerkschaft oder ein anderer Rechtsbeistand helfen dir dabei.

Du kannst auch Verzugszinsen einklagen, dies muss aber immer beim Arbeitsgericht geschehen. Wenn dich dein Betrieb nervt und zusätzlich nicht zahlt solltest du auf jeden Fall darüber nachdenken.

Hier ein Muster-Abmahnungsbescheid von www.azubi-azubine.de :

Sehr geehrter Herr/Frau ____________,
laut § 18 Berufsbildungsgesetz muss mein Gehalt bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf meinem Girokonto eingehen. Ich habe mein Gehalt für den Monat ____________ allerdings bis heute nicht erhalten.
Bitte überweisen Sie mir den ausstehenden Betrag von ____________ Euro um gehend auf mein Konto.
Mit freundlichen Grüßen,

____________(Unterschrift Azubi)
____________(Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem Azubi)

"Ich kann spätere Vergütungsauszahlungen überhaupt nicht empfehlen. Bei uns kam sie immer erst am Ende des Folgemonats. Nach meiner Ausbildung habe ich mich arbeitslos gemeldet, habe aber für den ersten Monat kein ALG I bekommen, weil ja noch die Vergütung vom letzten Monat eintrudelte, die als Einkommen angerechnet wurde. Herzlichen Glückwunsch. Wenigstens konnte ich noch Wohngeld für diesen einen Monat beantragen."

"In meinem Betrieb kommt es immer wieder zu Lohnauszahlungsverzögerungen. Daran kann ich immer recht gut ableiten, wie flüssig mein Chef gerade ist. Das Problem ist dann bloß, dass ich, wenn ich nach einem Monat Lohnarbeit mit dem Geld rechne und es über einen halben Monat zu spät kommt, ich schnell ins Minus rutsche. Oft kündigt mein Chef schon an, wenn das Geld mal nicht pünktlich kommt oder er gibt mir schon etwas anteilig raus. Teilauszahlungen sind aber auch nicht die Lösung. Am Ende muss man sich auf einen Termin einigen an dem das Geld eintrudeln sollte - davon abgesehen ist das zu späte Lohnauszahlen auch für mich eine Rechtfertigung nicht immer 100%pünktlich zu sein".

"Ich habe in einem Ein-Mann Zimmerei gelernt. Es gab tolle Aufträge und einen Meister mit hervorragenden handwerklichem Geschick, nur leider war es nicht so weit her mit seinem organisatorischen Talent. Wir konnten die Termine nicht einhalten und die Kostenschätzungen lagen weit unter dem tatsächlichen Bedarf für die Aufträge. So habe ich schließlich etwa 3 Monate auf die Auszahlung meines Lohns gewartet. Zum Glück hatte ich Kost und Logis von meinem Meister zur Verfügung gestellt bekommen. Doch irgendwann war mein Geld so knapp, dass ich kaum noch meine Fahrkarte zur Überbetrieblichen zahlen konnte und ich musste dringend reagieren. Um so schwieriger in einem so intimen Arbeitsverhältnis und gegenüber einem Menschen, der im gleichen Haus schläft und mit dem ich fast jede Mahlzeit zusammen einnehme. Zum wiederholten Male stellte ich meinen Meister zur Rede und forderte ihn auf, umgehend den Lohn zu zahlen. Seine Reaktion war wie immer: er sagte mir, dass kommende Woche wieder Geld da sei und er es mir überweisen wird. Da er ja nicht wirklich den Überblick hatte, waren das alles leere Worthülsen und das Geld kam wieder nicht. Ich wusste mir nicht mehr zu helfen, sodass ich mich an die Handwerkskammer wandte. Die jedoch fühlte sich für mein Problem nicht zuständig.

Also versuchte ich erst einmal vom Betrieb weg zu kommen. Eine Kündigung meinerseits oder ein Aufhebungsvertrag ist hier das falsche Mittel, also versuchte ich meinen Chef dazu zu bewegen mich zu kündigen. In seiner Kündigung stand dann, dass der Betrieb aus gesundheitlichen Gründen eingestellt wird. Naja, die Kacke war auch mächtig am dampfen, denn einige Aufträge konnten nicht mehr bedient werden. Eine Insolvenz war das allerdings noch nicht. Noch vor der Kündigung habe ich eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Während dieses ständigen hin und her bin ich nach Leipzig in die Stadt gezogen, denn nun wollte mein Meister auch noch Miete für die Wohnung haben und das Mitessen bei der Familie war nicht mehr drin.

Einen neuen Ausbildungsbetrieb habe ich so schnell nicht wieder gefunden und so bin ich nach einiger Zeit nach Bremen gezogen. Dort meldete ich mich,was durch die betriebsseitige Kündigung ging, erst einmal arbeitslos und holte mir Unterstützung bei der Arbeitnehmerkammer. Bremen ist das einzige Bundesland in dem es eine Arbeitnehmerkammer gibt. Mit deren Wissen und Unterstützung legte ich dann Klage beim Arbeitsgericht Bremen ein. Die Klage bzw. das Urteil ist wichtig um den Anspruch auf den ausstehenden Lohn nicht verjähren zu lassen.
Bis zur Verhandlung zog sich das dann alles eine ganze Weile hin, denn erst meldete sich das Arbeitsgericht Bremen, dann Leipzig und schließlich das zuständige Gericht in Döbeln.
Ich musste noch einige Unterlagen einreichen, z.B. eine Auflistung der ausstehenden Zahlungen. Im Jahr darauf kam es dann endlich zur mündlichen Verhandlung. Aus Bremen musste ich extra die 500 km anreisen. Die Kosten übernimmt übrigens nicht das Gericht und auch nicht der Beklagte. Der Rest der Geschichte ist schnell gesagt: Mein alter Meister kam nicht zur Verhandlung und wurde in Abwesenheit zur Zahlung meiner Ansprüche verpflichtet, was ihn freilich auch nicht motivierte endlich zu zahlen. Zu allerletzt habe ich einen Gerichtsvollzieher zu ihm geschickt. Der kannte den Betrieb schon und kam mit leeren Händen, dafür aber mit einer dicken Rechnung für seine Dienste zurück. Das Gerichtsurteil ist theoretisch noch 30Jahre gültig, aber ich hatte keine Energie mehr und habe das Kapitel geschlossen. Es belastet schließlich ziemlich, sich immer wieder damit zu beschäftigen und irgendwie ist es ja doch nur Geld. Zudem habe ich durch Zufall erfahren, dass im vergangenen Herbst die gesamte Zimmerei abgebrannt ist. Da ist die Kacke also immer noch gewaltig am dampfen.

Mir ist es übrigens nicht leicht gefallen den Weg durch diese Institutionen zu gehen, denn aus meiner politischen Sichtweise verachte ich Gerichte eher und befürworte direkte Kommunikation. Und das habe ich monatelang versucht. Mir hätte es auch gereicht, wenn wir einen Kompromiss gefunden hätten.

Was ich darausgelernt habe ist auf jeden Fall, dass ich viel lieber selbst für die Scheiße, die passiert verantwortlich bin und rechtzeitig hätte gegensteuern müssen, als mich irgendwelchen Hierarchien passiv unterzuordnen."

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