Arbeitsverweigerung

Der Begriff der Arbeitsverweigerung hat eine lange Geschichte, die sich bis in das Jetzt zieht. Immer wieder hören wir von Streiks, bei denen Arbeitnehmer_innen ihre Arbeit niederlegen und für ihre Rechte einstehen. Arbeitsverweigerung findet aber nicht immer in solch umfassenden Bewegungen statt, sondern kann auf viel kleinerer Ebene geschehen.

"Nach unserem 25-jährigem Jubiläum der Firma gab es noch jede Menge Sachen zu erledigen. Die Meisten davon waren kleinere Aufräumarbeiten und Tische und Stühle umräumen, damit wieder Platz in der Werkstatt ist. Damit hatte ich bis dahin auch kein Problem. Doch es war Montag, meine Laune eh schon im Eimer und als dann ein Kollege zu mir kam und mir sagte, dass ich die riesen Warmhalteschalen vom Catering-Service abzuwaschen hätte, konnte ich meinen Unmut nicht zurück halten und sagte ihm, dass ich das nicht machen würde. Nach einer kurzen Pause der Verwunderung fuhr er mich an, dass ich ruhig sein und es einfach machen sollte. Darauf antwortete ich ihm, dass ich nur Sachen machen müsse, die meiner Ausbildung dienen bzw. der Firma. Das Abwaschen von solchen Behältnisse habe ich nicht dazu gezählt. Ihm platze danach völlig der Kragen, weil wir so schon nicht die besten Freunde waren und er packte mich am T-Shirt und sagte, dass ich das jetzt mache, sonst scheppert es oder er schmeißt mich raus und der Chef bekommt davon Wind. Ich nannte ihn dann cholerisches Arschloch und machte mich an das Abwaschen, weil ich weder auf Schläge noch auf Diskussionen mit meinem Chef Lust hatte und wusste, dass ich auf die Einsicht meines Chefs kaum hoffen konnte. Das war definitiv der beschissenste Tag, den ich jemals auf der Arbeit hatte. Nicht nur das ich mich nicht durchsetzen konnte, danach war das Klima natürlich noch angespannter und meine Rolle als kleiner Lehrling wurde mir abermals vor Augen gehalten."

Für uns heißt Arbeitsverweigerungen die aktive Ablehnung von bestimmten Tätigkeiten. Sowas wie blau machen verstehen wir als passive Arbeitsverweigerung, da meist nur du weisst, dass du die Arbeit verweigerst. Die Gründe die Arbeit zu verweigern können sehr verschieden und vielschichtig sein. Sie reichen von Gewissens- und Gefühlskonflikten bis zu religiösen Bekenntnissen und überschneiden sich in vielen Bereichen.
Wann konkret bist du eigentlich berechtigt die Arbeit zu verweigern? In der Berufsschule wird dir meist nur gesagt, dass du die Arbeit verweigern kannst, wenn es um betriebsfremde Tätigkeiten, wie das Arbeiten im Garten oder Haus deines Chefs geht, aber das Spektrum an Arbeiten, die du verweigern kannst ist viel breiter. So gehören zum Beispiel auch Arbeiten dazu, die gefährlich oder gesundheitsschädlich sind, wie Lackier-Arbeiten ohne ausreichenden Atemschutz. Sollten also Bestimmungen des Arbeitsschutzes nicht eingehalten werden, bist du dazu berechtigt diese zu verweigern. Das reicht von den genannten Lackier-Arbeiten bis zu veralteten gefährlichen Maschinen. In speziellen Fällen kann das für deinen Chef sogar richtig übel werden. Wenn er dich zum Beispiel an Maschinen mit Werkzeugen arbeiten lässt, die den Arbeitsschutzanforderungen nicht entsprechen und du dich dann verletzt, reichen die Sanktionen für deinen Chef von Geld- bis zu Freiheitsstrafen. Mit besoffenen Kollegen musst du auch nicht arbeiten.

Zu deinem guten Recht gehört es auch Arbeiten zu verweigern, die dich in Gewissenskonflikte bringen. Niemand muss sie nachvollziehen können. Es wird nur geprüft, sollte es wirklich vor Gericht gehen, ob es plausibel, also einleuchtend ist. Die Formulierungen der Gesetze sind ziemlich schwammig und die Fälle sind immer Einzelfallentscheidungen. Solltest du also Arbeiten verrichten müssen, die deinem Gewissen widersprechen, so musst du sie prinzipiell nicht ausführen. Jedoch solltest du dich, wenn möglich vorher bei einem Anwalt oder einer Gewerkschaft erkundigen, ob du wirklich im Recht bist. Prinzipiell sind wir aber der Meinung, dass Gewissen, Religion und politische Überzeugungen vorgehen. Dabei musst du jedoch berücksichtigen, dass du, wenn solche Gewissenskonflikte vorhersehbar sind, diese rechtzeitig bzw. bei Beginn des Arbeitsverhältnisses offen legen musst.

Hier noch ein Beitrag von Dr. Azubi zum Thema:
http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/index.html?fp.l=t&fp.d=91064

"Ich hatte einen sehr jähzornigen Kollegen, der ständig Wutanfälle hatte. Er ist dann immer ganz hastig gewesen, hat rumgeschrien, alles musste ganz schnell gehen und am liebsten hat er alles selber gemacht. Als ich dann mit ihm was schweres über ein Gerüst tragen sollte, habe ich mich geweigert, weil er echt eine unberechenbare Gefahr mit seinem Verhalten dargestellt hat. Er hat sich dann übelst aufgeregt und fürchterlich rumgeschrien. Dann hat er den Kram selber getragen. Soll er machen..."

Ein weiteres häufig auftretendes Problem sind die verspäteten Zahlungen der Ausbildungsvergütungen. Oft hören wir, dass Geld erst ein paar Tage, Monate oder gar nicht gezahlt werden. Das Problem scheinen nicht nur wir, sondern auch die Gesetzgeber_innen erkannt zu haben. Denn in solchen Fällen ist es auch möglich die Arbeit zu verweigern, bis die Kohle da ist. In der Zeit behältst du, wie bei der Verweigerung aufgrund mangelnden Arbeitsschutzes, deinen Anspruch auf Entgelt. Sei dir bewusst, dass du die Arbeit nicht gleich verweigern kannst, weil das Geld erst 2 Tage später kommt. Dazu Bedarf es schon einer längeren Zeitspanne von mindestens 2 Monatsgehältern. Möchtest du die Arbeitsverweigerung auf solchen Gründen beruhen lassen und rechtlich auf der sicheren Seite stehen, dann solltest du sie vorher schriftlich ankündigen und vielleicht auch nochmal mit jemanden von einer Gewerkschaft, der Handwerkskammer oder einer anderen kostenlosen Rechtsberatung sprechen. Die kennen sich mit Einzelfällen und dem ganzen rechtlichem Hin und Her besser aus. Möglich ist es aber auf jedenfall und nicht immer muss sowas auch vor Gericht. Ein Gespräch oder Brief mit deinem Chef sind auf jedenfall der bessere Anfang.

Was die Arbeitsverweigerung aufgrund von Lustlosigkeit, einer zu langen Party-Nacht oder schlechten Laune angeht sind wir rechtlich leider nicht so gut abgesichert. Die Arbeit mit solchen Begründungen zu verweigern ist für dein Ausbildungsverhältnis ziemlich riskant. Denn du bringst deinen Chef damit in die Lage dir eine fristlose Kündigung zu verpassen. Er kann dich auch nur Abmahnen, aber was die Verhandlungsbasis angeht ziehst du auf jedenfall den Kürzeren. Der Gang zu einem_r Mediziner_in ist dann wahrscheinlich ratsamer.

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