Betrieblicher Ausbildungsplan

Betrieblicher Ausbildungsplan

Laut §14 Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, die Betriebsausbildung "planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann".

Damit ist gemeint, dass jeder Betrieb einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen hat, der die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans (das Dokument, was beschreibt, was du in deiner Ausbildung zu lernen hast) - konkret in Form eines Schriftstücks - auf die eigentliche Betriebsrealität anpasst. Also wie will der Betrieb dir was und wo vermitteln? Für große Betriebe ist das kein Problem, da sie die nötige wirtschaftliche Stabilität besitzen, um konkrete Voraussagen für die Zukunft deiner Ausbildung treffen zu können. Kleineren Betrieben fällt das schwer, weil sie teilweise nur wenige Monate im Voraus planen können. Darum wird der Betriebliche Ausbildungsplan immer wieder angepasst und aktualisiert.
Letzten endlich ist er ein Instrument, welches wir nutzen können um konkrete Ausbildungsinhalte einzufordern. Gerade in Auseinandersetzung um dieses Dokument sollte dem Betrieb klar werden, dass du keine billige Arbeitskraft bis, sondern die Ausbildung machst um etwas zu lernen. Dann muss er dir auch sagen, zumindest zusichern, wann du was lernen sollst. Darauf kannst du ihn dann hoffentlich festnageln.

Leider erstellen viel zu viele Betriebe keinen solchen Plan. Dabei ist eigentlich kein Ausbildungsvertrag ohne ihnen gültig. Du darfst darauf bestehen. Zumindest solltest du ihn zur Sprache bringen, damit sich in deinem Betrieb mal jemand über die Vermittlung von Ausbildungsinhalten Gedanken macht.

Laut Ausbildungsreport des DGB haben fast 40% der Auszubildenden im Jahr 2006 keinen Betrieblichen Ausbildungsplan: hier

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