Ausbildungsfremde Tätigkeiten

Ausbildungsfremd ist alles, was nicht in deinem Ausbildungsrahmenplan steht oder nicht " dem Ausbildungszweck dien[t]", nachzulesen im Berufsbildungsgesetz §14. In den Themenkomplex fallen auch Aufgaben, die deine körperlichen Kräfte übersteigen oder ständige Routinearbeiten. All das ist von Gesetzeswegen verboten. Natürlich gibt es auch hier Grauzonen und viel Spiel das Gesetz auszulegen. Im Großen und Ganzen ist es albern, das Erlernen eines Handwerks bis ins Detail durchzuplanen, da viele Kenntnisse erst in der Praxis vermittelt werden. Trotzdem werdet ihr selber in euren Gewerken am besten wissen, was auf keinen Fall etwas in eurer Ausbildung zu suchen hat. So ziemlich jede*r Auszubildende hat in seiner/ihrer Ausbildung Kram gemacht, den er/sie nicht hätte machem müssen. Bei vielen nimmt es aber Überhand. Laut Ausbildungsreport des DGB 2015 führen über 10% der befragten Auszubildenden immer oder häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten aus.

Wie viel du aushalten möchtest, liegt ganz bei dir. Manchmal kann es ja auch ganz entspannend sein, für kurze Zeit was ganz anderes zu machen, aus dem Trott rauszukommen oder die Werkhallte und die Pappnasen zu verlassen, um Brötchen zu kaufen. Wenn es dir gegen den Strich geht oder Überhand nimmt, gibt es verschiedene Wege damit umzugehen. In jedem Fall lohnt es sich die Vorfälle zu dokumentieren, um später Häufigkeit und Dauer nachweisen zu können. Am besten im Berichtsheft, denn genau dafür wurde das lästige Ding einmal eingeführt.

Wenn ihr einen habt, ist der Betriebsrat der erste Ansprechpartner für solche Beschwerden. Wenn ihr keinen habt, steht ihr wieder mal vor der Entscheidung, wie sehr ihr auf euren Rechten bestehen und dabei Stress riskieren wollt. Klar ist, wenn ihr nichts ansprecht, wird sich auch nichts ändern. Seit ihr entschlossen euch nicht alles gefallen zu lassen, könnt ihr zusammen mit euren Berufsschullehrern eine schriftliche Beschwerde einreichen. Einen Beschwerdeentwurf von http://www.azubi-azubine.de haben wir unten angefügt. Am besten ist es sicher, das Gespräch mit den Verantwortlichen zu suchen. Das kann auch jemand Höhergestelltes als der Ausbildungsmeister sein, denn dieser sieht unter Umständen nur die zu erledigende Arbeit und hat somit kein Auge für eure Ausbildung. Mach im Gespräch klar, dass du die Ausbildung nicht begonnen hast, um permanent zum Kopierer zu rennen, Botengänge zu erledigen, wochenlang Bretter zu streichen oder den halben Tag die Halle zu fegen. Du willst ein Handwerk erlernen und dafür gibt es einen bestimmten Rahmen, den es einzuhalten gilt! Wichtig zu betonen ist, dass die ausbildungsfremden Tätigkeiten Überhand nehmen und dein Ausbildungsziel gefährden. Und nicht darum, weil du mal irgendwas anders machst. Dein Chef wird es versuchen runter zu spielen und von seiner eigenen Ausbildung erzählen. Blabla, lass dich nicht darauf ein und bleib bei deinem Punkt.

Wenn alles gar nichts hilft, kannst du mit einer Anzeige und somit einem Bußgeld drohen oder dem Betrieb eine offizielle Abmahnung erteilen. Wenn es wieder vorkommt, hast du einen Grund für eine außerordentlichen Kündigung und kannst dir einen neuen Betrieb suchen. Im besten Fall versucht der Betrieb dich zu halten und ihr findet einen Kompromiss.

Sehr geehrter Herr/Frau ____________,
laut § 14 Berufsbildungsgesetz darf der Ausbildungsbetrieb den Lehrling nur mit Arbeiten beauftragen, die dem Ausbildungszweck dienen. Als Ausbilder/Meister sind Sie verantwortlich dafür, dass die Berufsausbildung entsprechend des Ausbildungsrahmenplans durchgeführt wird. Ich muss allerdings häufig auf Ihre Weisung hin ausbildungsfremde Tätigkeiten verrichten. Einige Beispiele:
(Hier müssen mit genauer Datums- und Zeitangeben die ausbildungsfremden Tätigkeiten aufgeführt werden)
Ich fordere Sie hiermit noch einmal schriftlich auf, solche Weisungen zu unterlassen und mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen ein Bußgeld droht und Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich als Ausbilder nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift Azubi ____________
Unterschrift der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen ____________

GANZ WICHTIG: Ihr dürft die Ausführung von Ausbildungsfremden Tätigkeiten verweigern!! Ihr müsst den Scheiß nicht machen und ihr dürft für die Verweigerung nicht bestraft werden!! Werdet ihr es doch, könnt ihr rechtlich gegen den Betrieb vorgehen. Seid ihr in der Gewerkschaft, macht die das für euch. Laut Berufsbildungsgesetz droht dem Ausbildungsbetrieb ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Ihr seid zwar für diese Tätigkeiten auch über die Berufsgenossenschaft versicher, aber vielleicht weiß das der Betrieb nicht. Versuch doch mal das Argument: Wenn ihr euch beim Kaffeekochen die Hand verbrüht, muss alleine der Betrieb für die Schäden aufkommen. Vielleicht hilfts.

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