Streik

Auch als Auszubildende_r hast du das Recht zu streiken. Sollte ein Streik deine Rechte behandeln, so kannst auch du bei einem Streik mitwirken. Zum Beispiel sind alle Auszubildende der Berufe, die die IG Metall vertritt, berechtigt bei diesen gewerkschaftlich organisierten Streiks mitzuwirken, sobald es Auszubildende betrifft, da die Ausbildungsbedingungen auch in den Tarifverträgen behandelt werden. (das muss nochmal anders geschrieben werden) Während der Berufsschulzeit geht das jedoch nicht, da deine Lernpflicht dem Streikrecht übergestellt ist. Aber auch da kann man aus dem Schul/Bildungssteiks vergangener Jahre lernen.

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