Oft stellt der Beginn der Arbeit ein massives Problem während der Ausbildung dar. Anfänge zwischen 6 und 7 Uhr sind da meist keine Einzelfälle. Prinzipiell ist zu sagen, dass die Arbeitszeit mit der Aufnahme der ersten Arbeit beginnt. Dabei ist es egal, ob es sich um den Betrieb oder eine Baustelle handelt. Fangt ihr also im Betrieb um 7 Uhr an, so kann Chefe auch verlangen, dass ihr um 7 Uhr auf der Baustelle anfangt. Holt ihr auf dem Weg zur Arbeit noch andere Mitarbeiter_innen ab, so zählt diese Zeit als Arbeitszeit, da ihr dem Betrieb damit ja eine Freude macht. Genauso ist es wenn ihr noch im Betrieb Material einzuladen habt. Es lohnt sich also der Umweg über den Betrieb um noch die vergessene Handkreissäge zu holen. Im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung können übrigend abweichende Regelungen stehen. Zum Beispiel das der Betrieb standardmäßig die Fahrt zur Baustelle mitbezahlt. Es lohnt sich auf eine solche Regelung hinzuarbeiten.