Arbeitszeit

Arbeitszeit

Die übliche tägliche Arbeitszeit in Deutschland beträgt acht Stunden. Das war nicht immer so. Im 19. Jahrhundert wurde noch um den 12-Stunden Tag gekämpft. Seit 1918, im Zuge der Novemberrevolution in Deutschland, wurde der acht-Stunden Tag gesetzlich festgeschrieben. Das ist fast hundert Jahre her. Seitdem hat sich in dem Feld nicht mehr so viel getan. Wenn man sich überlegt, wie sich die wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten seitdem entwickelt haben, gibt das zu denken.

Übrigens sind deswegen an deiner Weste acht Knöpfe, weil die Gesellen früher damit ihre Position für den Acht-Stunden-Tag ausgedrückt haben. Viele Gesell*innen, die heute auf Wanderschaft sind, tragen nur noch sechs Knöpfe, weil sie für einen Sechs-Stunden-Tag kämpfen.

Auszubildende unter 18 dürfen max. acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Ausnahmsweise auch täglich 8,5 Stunden, wenn die zusätzliche halbe Stunde noch in der selben Woche ausgeglichen wird, ihr also bspw. freitags früher Schluss macht. Samstags arbeiten geht nur dann klar, wenn du noch in der selben Woche ersatzweise einen freien Tag erhältst.

Volljährige dürfen max. 8 Stunden täglich und an fünf sechs Tagen (Montag bis Samstag) in der Woche beschäftigt werden, also 48 Stunden wöchentlich. Kommt drauf an ob ihr eine 5 oder 6 Tage Woche im Vertrag vereinbart. Die Arbeitszeit kann ausnahmsweise auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn die Arbeitszeit innerhalb von drei sechs Monaten ausgeglichen wird, sodass du auf eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden kommst. Das geht nur mit Freizeitausgleich, d.h. oder die zuviel genommene Zeit als Urlaub abbummeln. Meist legt der Tarifvertrag deines Gewerks fest, ob es eine 5 oder eine 6 Tage Woche in deinem Gewerk gibt. Die 5 Tage Woche ist die Regel.

Pausenregelung

Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 Stunden steht Minderjährigen eine halbe Stunde Pause zu, bei mehr als sechs Stunden eine Stunde!
Volljährige haben ab sechs Stunden Arbeit Anspruch auf eine halbstündige Pause und ab neun Stunden Anspruch auf 45 Minuten. Die Pause darf frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn gewährt werden und die letzte Pause muss spätestens eine Stunde vor dem Arbeitsende liegen.

Ein Pausenabschnitt muss mindestens 15 Minuten betragen. Beträgt die Pause weniger als 15 Minuten, gilt sie nicht als Pause. Der Azubi darf in der Pause keine Bereitschaft haben, ihr könnt über die Zeit komplett selbst verfügen. Arbeitsunterbrechungen aus anderen Gründen, wie zum Beispiel eine Störung oder Bereitschaft, gelten nicht als Pause. Wann die Pause ist, muss vorher klar sein. So weit das Gesetz.

„Meine Kollegen hatten einen Deal mit dem Chef, dass sie nur eine halbe Stunde am Tag Pause machen und dafür am Freitag eher gehen können. Frühs haben wir dann manchmal kurz in die Bemme gebissen, aber das entschied immer der Vorarbeiter nach total undurchsichtigen Gesichtspunkten. Ich fand den Deal Scheiße, weil ich so teilweise über sieben Stunden nichts zu beißen hatte. Ich hatte dann bald raus, welche Kollegen ich auf den Frühstücksbreak ansprechen konnte und welche nicht. Eine feste Regelung wäre mir trotzdem lieber gewesen.“

„Bei uns hat immer der Vorarbeiter festgelegt, wann wir Pause machen und wann sie wieder vorbei ist. Das hat mich tierisch angekotzt, weil die Pause teilweise zwei Stunden später als üblich stattfand oder nur 20 Minuten ging. Als ich ihn darauf angesprochen habe, hat er mich ziemlich angeschissen von wegen „Lehrjahre sind keine Herrenjahre'“und so weiter. Ich war dann bockig und habe meine halbe Stunde einfach alleine durchgezogen. Das gab dann ein paar Wochen stunk, aber ich habe mich eben auf die gesetzliche Regelung berufen. Irgendwann sind die anderen dann auch sitzen geblieben.“

Überstunden

Überstunden sind erst mal nicht Gegenstand des Ausbildungsvertrags. Trotzdem lohnt es sich, das Thema auf den Tisch zu bringen, damit du dann nicht nach Abschluss des Vertrags ins kalte Wasser geworfen wirst. Zunächst einmal gilt laut Gesetz : du musst als Auszubildender keine Überstunden leisten! Es sei denn, es ist ein absoluter Notfall, wie deine Firma brennt gerade ab. Darüber hinaus ist es deine Entscheidung. Wenn Feierabend ist, kannst du gehen. Meist ist es aber so, dass es sich, wenn die Kolleg*Innen länger machen, komisch anfühlt einfach abzuhauen. Es kann auch sein, dass du dann Stress mit deinen Kolleg*Innen bekommst. Du musst abwägen, ob es für dich gerade verhältnismäßig ist zu bleiben oder ob du auf deinem Recht bestehst. Wenn du Überstunden leistest, sorge dafür, dass sie aufgeschrieben werden oder mach es selber und hol dir eine Unterschrift. Du hast ein Recht darauf, die Überstunden bezahlt zu bekommen (dein Stundenlohn plus Zuschlag (siehe aktueller Tarifvertrag) - lohnt sich meist nicht) oder sie durch Freizeitausgleich wieder reinzuholen. Sprich, du hörst den nächsten Tag eine Stunde früher auf oder sammelst deine Überstunden und machst einen ganzen Tag frei. Auf jeden Fall solltest du es dokumentieren (zum Beispiel im Berichtsheft) und auch eine Entschädigung einfordern. Was haben wir dem Ausbildungsbetrieb zu schenken? Du hast ein Recht auf Bezahlung. Leider sehen das nicht alle so.

Die Deutschen häufen jedes Jahr einen Berg von 1,4 Milliarden unbezahlten Überstunden an. Stellt euch mal vor, wie viel Lohn dabei durch die Lappen geht. Insgesamt leistet fast jeder zweite Azubi regelmäßig Überstunden, jeder Fünfte erhält keinen Ausgleich dafür...

Ihr müsst die Ansprüche aus den Überstunden bald geltend machen, sonst verfallen sie. Sprecht darüber mit euer Gewerkschaft.

„Ich habe jede Viertelstunde, die ich mehr gearbeitet habe, aufgeschrieben. So konnte ich ab und zu den Freitag wegfallen lassen oder konnte mich für einen Arztbesuch freistellen lassen. Kleinvieh macht auch Mist.“

Minusstunden sind nicht rechtens. Ihr habt ein Recht darauf, in der gesamten im Ausbildungsvertrag festgeschrieben Arbeitszeit ausgebildet zu werden. Gibt es nichts zu tun oder ist die Baustelle früher fertig und ihr werdet nach Hause geschickt, könnt ihr euch das als bezahlte Freizeitstunde aufschreiben! Unter Umständen halst ihr euch damit einigen Stress mit dem Chef auf, aber so ist die rechtliche Lage. Wenn es nicht so häufig vorkommt, könntet ihr es auch mit euren Überstunden verrechnen. Aber nimmt es Überhand, so dass euch vielleicht sogar gedroht wird, einen Urlaubstag zu streichen, solltet ihr das gegebenenfalls mit Unterstützung der Gewerkschaft ansprechen.

Anrechnen von Berufsschulzeiten

Minderjährige Azubis müssen für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt werden. Die Berufsschulzeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine Blockwoche in der Berufsschule wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn der Azubi an fünf Tagen und mindestens 25 Stunden die Schule besucht.

Volljährige müssen ebenfalls laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. In den meisten Fällen wird die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet; allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!

Leider müssen laut Ausbildungsreport des DGB immerhin über 5% der Auszubildenden regelmäßig ihre Berufsschulzeit im Betrieb nacharbeiten, über 10% unregelmäßig. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung des Berufsbildungsgesetzes aus dem Jahr 1997, in der vereinbart wurde, dass nur noch minderjährige zur Schule geschickt werden müssen und diese Zeit auch im Betrieb angerechnet bekommen. Für uns eine riesen Sauerei. Der DGB hat sich das Thema auf die Fahnen geschrieben. Rechtlich haben wir da leider wenig handhabe. Wenn euer Betrieb in diese Richtung tendiert, könnt ihr nur moralisch und mit der hohen Mehrbelastung argumentieren. Es bleibt eine Grauzone. Wenn der Betrieb nicht mit sich reden lassen möchte, raus da!

Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufsschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet.

Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung stattfinden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.

In Ausnahmefällen kann der Betrieb einen Antrag in der Schule stellen, dass ihr aus gewichtigem Grund doch in der Firma arbeiten müsst. Das muss aber dein Klassenlehrer erlauben und es muss gewährleistet sein, dass du trotzdem im Unterricht mitkommst.

weiterführende Informationen:

Jugendarbeitsschutzgesetz
Arbeitszeitgesetz
Berufsbildungsgesetz

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