Ausbildungszeitverkürzung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Berufsausbildung zu verkürzen. Entweder kannst du dir bereits erworbene Abschlüsse oder Erfahrungen anrechnen lassen, oder du kannst auf Grund guter Leistungen verkürzen. Auch eine Teilzeitausbildung ist möglich.

Abschlüsse und Erfahrungen anrechnen lassen

Eine Berufsausbildung in einer anderen Einrichtung (zum Beispiel Fachschule) oder ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) kann dir ganz oder teilweise auf die Ausbildung angerechnet werden. Die Regelungen sind in den Bundesländern verschieden. Der Antrag auf Anrechnung von Ausbildungszeit muss bei Beginn der Ausbildung in Absprache mit deiner Firma bei der Handwerkskammer eingereicht werden.

Wenn eine entsprechende gesetzliche Regelung in deinem Bundesland existiert und dein Betrieb dahinter steht, muss die Anrechnung erfolgen. Bei einer Anrechnung wird die angerechnete Zeit als bereits verbrachte Ausbildungszeit gewertet. Wenn du durch die Verkürzung ins zweite Lehrjahr Ausbildungsjahr einsteigst, steht dir auch die entsprechende Vergütung zu! Aber!: Die Regelung gilt nur bei der beruflichen Vorbildung, die angerechnet wird.

Bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit wegen schulischer Vorbildung muss nicht das entsprechend höhere Gehalt/Vergütung gezahlt werden. Oft wissen das die Betriebe aber nicht. Probieren kannst du es! Was einmal im Vertrag steht ist gesetzt!

Die verkürzte Ausbildungszeit wird in deinem Ausbildungsvertrag vermerkt. Wichtig und unumgänglich ist aber, dass dein Ausbildungsbetrieb der Verkürzung zustimmt! Meist ist das auch in seinem Interesse, weil du dann zum Beispiel gleich öfter in der Firma bist.

Abschluss maximale Verkürzungszeit
Fachhochschulreife 12 Monate
Abgeschlossene Berufsausbildung 12 Monate
Berufserfahrung/Arbeitserfahrung/berufliche Grundbildung/Ausbildungsplatzwechsel "kann angemessen berücksichtigt werden" (sprich Einzelfallbetrachtung)

Ob du die Möglichkeit der Ausbildungszeitverkürzung wirklich in Anspruch nimmst, solltest du dir gut überlegen. Das erste Jahr ist das sogenannte berufsvorbereitende Jahr, in dem du im Bauhauptgewerbe auch in verschiedene andere Gewerke reinschaust. Das ist eine gute Möglichkeit, sich vielleicht noch mal umzuorientieren oder sich zusätzliche Kenntnisse anzueignen. In deinem Hauptgewerk (wieder: Bauhauptgewerbe) lernst du zudem traditionelle Handwerks-Kenntnisse, während du im zweiten Jahr gleich mit den heute üblichen Maschinen einsteigst. Außerdem wächst du in diesem einen Jahr auch mit deinen Mitauszubildenden zusammen, währenddessen du, wenn du im zweiten Jahr einsteigst, neben dem Handwerklichen (was dann einfach bei dir vorausgesetzt wird) unter Umständen auch sozial einiges aufzuholen hast. Es ist machbar, im zweiten Jahr einzusteigen und am Ball zu bleiben, aber es ist gerade in der Anfangsphase mit einigem Stress verbunden. Du solltest dir überlegen, ob du das gerade mit deinem privaten Scheiß vereinbart kriegst. Dafür überspringst du auch ziemlich viel öde Berufsschule und Gewerke, die du vielleicht eh nicht interessant findest. Auch hier hilft das Gespräch mit älteren Auszubildenden, die dir vielleicht den Kontakt zu jemanden herstellen können, der im zweiten Jahr angefangen hat.

Wenn du nur deinen Ausbildungsbetrieb wechselst, kann dir die bereits abgeleisteste Ausbildungszeit angerechnet werden.

Verkürzen wegen guter Leistungen

Wenn deine Schulnoten gut sind, kannst du zudem das letzte halbe Jahr kippen. Dafür muss dein Schnitt in allen prüfungsrelevanten Fächern besser als 2,49 sein und du musst rechtzeitig einen Antrag bei der Handwerkskammer stellen. Wenn dein*e Chef*In dich nicht früher fertig werden lassen möchte, kannst du dein Recht einklagen, vorausgesetzt die Handwerkskammer nimmt deinen Antrag an. Du verpasst dann auf jeden Fall einige Kurse, musst aber die gleiche Prüfung wie alle anderen Auszubildenden absolvieren. Für einige Zeit bedeutet das für dich mehr Stress, da du dir den Stoff, den du verpasst, selber organisieren musst. Außerdem verpasst du viel Praxiszeit im Betrieb. Anderseits kannst du deine Ausbildung verkürzen und eher wieder einen Gang runter schalten oder mehr Geld (dann als Gesell*In) verdienen. Spannende Randnotiz: In jedem Jahrgang bekommen die Auszubildenden eines Gewerks mit den besten Noten ein Stipendium vom Land. Wenn du ein halbes Jahr verkürzt, ist die Konkurrenz kleiner und die Chance ein Stipendium zu bekommen höher!

Teilzeitausbildung

Wenn du ein Kind hast oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreust, besteht die theoretische Möglichkeit die wöchentliche Ausbildungszeit auf 25 Stunden zu reduzieren. Auch hier muss der Ausbildungsbetrieb zustimmen. Wenn davon ausgegangen werden kann, dass du dein Ausbildungsziel trotzdem erreichst, verlängert sich die Ausbildungsdauer nicht. Eine Verlängerung kann aber beantragt werden. Theoretisch bekommst du auch Tariflohn, allerdings ist das nicht gesetzlich gesichert. Hau am besten die Gewerkschaft an.

Es gibt zu dem Thema recht gute Broschüren des DGB und diverser Ämter.

Mehr Infos:

Azubi und Azubine und Berufsbildungsgesetz § 7 und 8

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