Ein Betriebsrat ist die betriebsinterne Vertretung der Arbeiter*Innen gegenüber der Chefetage. Sie haben bei Entlassungen und anderen Themen einges mitzureden. Das Thema ist riesig und wir wollen es hier nur kurz anschneiden. Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann er dir helfen deine Rechte gegenüber der Chefetage durchzusetzen. Betriebsräte sind rechtlich unabhängig von der Gewerkschaft. Trotzdem sind Gewerkschaften sehr daran interessiert den Aufbau von Betriebsräten zu unterstützen. Das geht ab fünf Angestellten in einer Firma, allerdings mit einigen Einschränkungen. Aber das würde hier zu weit führen. Als volljähriger Auszubildender darfst du den Betriebsrat mitwählen und auch zum Betriebsrat gewählt werden! In kleinen Betrieben ist die soziale Kontrolle oft zu groß, als das sich einfach ein Betriebsrat bilden lassen könnte. Wenn es mindestens fünf Auszubildende (einschließlich Praktikant*innen) unter 25 Jahren im Betrieb gibt, kann parallel zum Betriebsrat eine Jugend- und Auszubildendenvertretung etabliert werden.
Auch du kannst eine Wahl zum Betriebsrat anstoßen, daraus darf dir rechtlich kein Nachteil entstehen.
Wenn kleine Betriebe wachsen und rechtlich einen Betriebsrat gründen dürften, sind die Strukturen der sozialen Kontrolle oft schon so eingeschliffen, dass sich niemand richtig für eine Gründung begeistern kann. Schnell wird es dann als fundamentale Kritik am Chef und der Betriebsführung angesehen, mit der sich Befürworter*innen selbst ins Abseits schießen. An dieser Stelle kann es helfen eine Betriebsversammlung durchzuführen, in der der Chef nicht anwesend ist und jemanden von der Gewerkschaft einzuladen, der zu dem Thema ein paar Worte sagen kann.