Verantwortlichkeiten

Je nachdem wie deine Firma aufgebaut ist, also welche Größe oder welche Struktur sie hat, ist dein*e Chef*In nicht gleichzeitig verantwortlich für deine Ausbildung. Unter Punkt ... steht die Person oder auch die Personen, die dafür sorgen sollen, dass alle in der Ausbildungsordnung benannten Punkte an dich vermittelt werden. Soweit die Idee - die Realität sieht leider oft ganz anders aus.

Große Firmen haben eigene Ausbildungswerkstätten und Angestellte, die sich nur um deine Ausbildung kümmern. Im Handwerk sind aber vor allem kleinere Betriebe üblich, die sich eine reine Ausbildungsabteilung nicht leisten können oder wollen. Der Verantwortliche existiert nur pro forma und du wirst einfach in den täglichen Arbeitsprozess integriert. Wenn du dann mal etwas ausprobieren möchtest, kriegst du mit Verweis auf den drängenden Zeitplan eine Abfuhr und keiner fühlt sich für deine Ausbildung verantwortlich.

Deswegen ist dieser Punkt wichtig. Frag deine Chefin, wer die Vermittlung der in der Ausbildungsordnung benannten Punkte organisiert und überwacht. Wer ist für dich ansprechbar? Wer ist der konkrete Ausbilder?

Als gute Erfahrung haben einige von uns Quartalstreffen mit dem Ausbilder gemacht, in dem die Entwicklung der Vermittlung reflektiert wird.

Ist die Verantwortliche eine andere Person als die, die mit dir das Bewerbungsgespräch führt, solltest du zusehen, dass du die Person kennenlernst. Mit ihr wirst du in Zukunft viel Zeit verbringen und es lohnt sich zu schauen, ob ihr miteinander klar kommt. Wenn dein Verhandlungspartner dein Ansprechpartner in Sachen Ausbildung ist, kannst du direkt schauen, ob sie die Vermittlung der Inhalte auf dem Schirm hat.

Die Person, die für die Ausbildung verantwortlich ist, muss zudem bestimmte Qualifikationen vorweisen. Im Handwerk ist theoretisch ein Meisterbrief oder ein Ausbildungsberechtigungsschein notwendig. Wenn dir die Person aber fachlich und menschlich kompetent vorkommt, spricht aus unserer Perspektive nichts dagegen, sich von ihr ausbilden zu lassen. So dufte ist die Fortbildung zum Ausbildungsberechtigten nämlich auch nicht! Sollte es Stress geben, kannst du aber später auf eine eventuell fehlende Ausbildungsberechtigung verweisen und eine Veränderung bewirken. Solltest du später nur ausbildungsfremde Tätigkeiten machen oder unzufrieden mit der Vermittlung sein, haben wir im Text „Im Betrieb“ noch einige Erfahrungen aufgeschrieben.

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